Humboldt-Universität zu Berlin - Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften

Ombudsperson

Die Ombudsperson dient als dezentrale Ansprech- und Vertrauensperson für die Promovierenden des Thaer-Instituts und ihre Betreuer*innen bei Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) und bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Bei manifesten Verstößen gegen die GWP ist die zentrale Ombudsperson der Humboldt-Universität einzuschalten.

Ombudspersonen der Fakultäten und Institute sind ein freiwilliges Angebot zur dezentralen Schlichtung von Streitfällen.

Die dezentrale Ombudsperson wird durch den Institutsrat auf Vorschlag aus dem Kreis der Promovierenden des Thaer-Instituts für die Dauer von drei Jahren benannt. Das Amt sollte durch eine*n Hochschullehrer*in wahrgenommen werden.

Der Institutsrat des Thaer-Instituts kann eine stellvertretende Ombudsperson, in der Regel ebenfalls für die Dauer von drei Jahren, benennen.