Humboldt-Universität zu Berlin - Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften

Am Ende des Aufenthalts

 

Vor der Abreise aus dem Gastland gibt es noch einiges zu tun. Denkt dabei daran, dass viele Universitäten, besonders in südlichen Ländern, eine Sommerpause machen und auch Professoren eventuell über den Sommer nicht erreichbar sind. Ihr solltet euch daher rechtzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern.

Einzureichende Dokumente für die 2. Stipendienrate:    

  • zweiter Online-Sprachtest über den Erasmus+ Online Linguistic Support (OLS)
  • ​am Ende des Studium ist eine Confirmation for Student Stay Abroad an der Gastuniversität unterschreiben zu lassen
  • Ein Online-Bericht, zu dem Sie per E-Mail durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission aufgefordert werden
  • ein Alumni-Erfahrungsbericht an erasmus.outgoing@hu-berlin.de und erasmus.agrar@hu-berlin.de
  • Vor der Abreise vom Studienort, lass dir im ERASMUS-Büro das Transcript of Records (ToR) ausstellen oder bittet um eine postalische Zusendung. Auf dem ToR werden alle besuchten Veranstaltungen aufgelistet und abgelegte Prüfungen bzw. erhaltene Studienpunkte (ECTS) bestätigt. Es ist ein wichtiger Nachweis dafür, dass du stipiendienberechtigt bist!​ Das ToR ist ein verpflichtendes Studiendokument, welches sowohl in der Fakultät bzw. im Institut als auch bei Cornelia Marx einzureichen ist . Erfolgt dies nicht, können finanzielle Rückforderungen für die Studierenden entstehen bzw. die 2. Rate wird nicht ausgezahlt. 

    Bitte reiche die gesammelten Unterlagen spätestens drei Wochen nach Studienende an der Partnerhochschule per E-Mail bei Frau Cornelia Marx bzw. den Alumni-Erfahrungsbericht an erasmus.outgoing@hu-berlin.de und erasmus.agrar@hu-berlin.de ein. Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen führen zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums bzw. zur Rückforderung bereits gezahlter Stipendienraten. Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres sind keine Auszahlungen mehr möglich.  
     

Anerkennung: Nach der Rückkehr an die HU müssen Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt die im Ausland erhaltenen Studienpunkte (ECTS) für Ihr Studium anerkennen lassen.(Seite 5 des LA (ERBRACHTE STUDIENLEISTUNGEN – ANERKENNUNGSNACHWEIS))

Die Beweispflicht bei Nichtanerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen liegt bei der HU, also beim Prüfungsausschuss. Ausschlaggebend für die akademische Anerkennung sind die zertifiziert nachzuweisenden Lernergebnisse (Transcript of Records), nicht der (zeitliche) Umfang der während des Aufenthaltes absolvierten Veranstaltungen.