Humboldt-Universität zu Berlin - Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften

Frauenförderung am Thaer-Institut

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Vergabe von Frauenfördermitteln am Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften.


Zielgruppe

  • Es werden alle Statusgruppen am Thaer-Institut gefördert.
  • Studentinnen der Bachelor- und Master-Studiengänge können für eine weitere wissenschaftliche Laufbahn begleitet und gefördert werden.
  • Promovendinnen können zudem beim Abschluss ihrer Gradierungsarbeiten unterstützt werden.
  • Mitarbeiterinnen aus Technik, Service und Verwaltung wird die Teilnahme an Weiterbildungen ermöglicht.


Wofür kann Förderung beantragt werden?

Reisen

  • gefördert wird die Teilnahme u.a. an Tagungen und Kongressen, auf denen Antragstellerinnen Poster präsentieren, Vorträge halten bzw. ihre wissenschaftlichen Arbeiten vorstellen möchten
  • erstattet werden u.a.: Flug-/Bahnkosten; Unterkunftskosten; Tagungsgebühr
  • nicht erstattet werden: Verpflegungskosten
  • Obergrenze liegt bei:
  • 300 Euro für nationale Reisen
  • 500 Euro für internationale Reisen

Arbeitsmittel

  • Bewerberinnen können einen Literaturzuschuss bis zu 300 Euro erhalten, damit schwer zugängliche wissenschaftliche Literatur erworben werden kann
  • gefördert werden Verbrauchsmittel oder Kleingeräte bis 300 Euro, die zur Projektdurchführung fehlen bzw. eine flexiblere Arbeitsweise ermöglichen
  • auch die Publikation der Forschungsergebnisse in sog. „peer reviewed Journals“ wird finanziell bis zu einer Grenze von 300 Euro unterstützt

Abschlussstipendien

  • bei nachvollziehbaren sozialen Härten können zweckgebundene Abschlussfinanzierungen von Promotionen, sowie Bachelor- und Masterarbeiten durch einen monatlichen Stipendienbetrag von maximal 600 Euro pro Promovendin bzw. maximal 350 Euro pro Bachelor-/Masterstudentin vergeben werden, wobei eine Einbindung der Antragstellerin in die Forschung und/oder Lehre des Institutes nachzuweisen ist
  • die Förderung über ein Abschlussstipendium ist pro Antragstellerin und Kalenderjahr auf maximal 1050 Euro bei Studentinnen, bzw. maximal 1800 Euro bei Promovendinnen begrenzt und in der Regel nur einmal pro Abschlussarbeit/Qualifizierungsphase zu gewähren; Ausnahmen sind entsprechend zu begründen (schwere Krankheit, Schwangerschaft u.a.)

Entscheidungsrichtlinien

  • unvollständige Anträge werden grundsätzlich abgelehnt
  • je nach verfügbarem Budget kann Förderanträgen ggf. nur durch anteilige Finanzierung beigekommen werden, auch eine Ablehnung ist möglich
  • positiv auf die Befürwortung der Anträge wirkt es sich aus, wenn
  • die eingereichten Antragsunterlagen strukturiert, übersichtlich und aussagekräftig sind
  • besondere Aktivitäten in der Lehre (Einbeziehung der Studierenden in Lehre und Forschung) beabsichtigt werden
  • es kann mehr als einmal pro Kalenderjahr finanzielle Förderung beantragt werden, jedoch wird pro Antragstellerin und Förderperiode nur eine Förderung vergeben
  • die jährliche Förderobergrenze liegt bei
  • 1550 Euro für Studentinnen (z.B. Auslandsreise + Abschlussstipendium innerhalb eines Kalenderjahres)
  • 2300 Euro für Promovendinnen (z.B. Auslandsreise + Abschlussstipendium innerhalb eines Kalenderjahres)
  • 800 Euro für Mitarbeiterinnen aus Technik, Service und Verwaltung, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Professorinnen (z.B. Auslandsreise + Arbeitsmittel)

Antragsvorgaben

  • Antragsstellung per E-Mail oder per Post an die Frauenbeauftragte
  • Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen - dies umfasst:
  • das Formblatt „Antrag auf finanzielle Frauenförderung“
  • Kostenkalkulationen sowie geplante Verwendung der Mittel
  • die soziale Situation
  • die Einbindung in Lehre und Forschung
  • Unterlagen sollen strukturiert, übersichtlich, aussagekräftig und wahrheitsgetreu formuliert sein und in einer PDF-Datei zusammengefügt sein.
  • Fördermittel müssen immer vor Anfallen der Kosten beantragt werden.

Antragsbearbeitung

  • die Anträge werden von der Kommission für Frauenförderung auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft
  • die Antragsbearbeitung (Genehmigung, Teilfinanzierung, Ablehnung) erfolgt regelmäßig durch die Frauenförderkommission
  • es muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu anderthalb Monaten gerechnet und Fördermittel dementsprechend rechtzeitig beantragt werden
  • nächste Einreichungsfristen: 30. April 2024, dann wieder 30. Juli 2024

Formblatt

Kontakt

Postadresse

Humboldt-Universität zu Berlin
Lebenswissenschaftliche Fakultät
Thaer-Institut
Dezentrale Frauenbeauftragte
Frau Dr. Sarah Hackfort
Invalidenstr. 42
10115 Berlin
Deutschland

Sprechzeiten

nach Terminvereinbarung

E-Mail

frauenbeauftragte-ti@hu-berlin.de