Humboldt-Universität zu Berlin - Ressourcenökonomie

Voraussetzungen

Um für den INRM-Studiengang zugelassen zu werden, müssen die Bewerberinnen und Bewerber sowohl allgemeine als auch spezifische Voraussetzungen erfüllen. Die allgemeinen Voraussetzungen finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der HU Berlin, die spezifische Studien- und Prüfungsordnung für INRM finden Sie hier. Die INRM-spezifischen Voraussetzungen finden Sie auf Deutsch oder Englisch sowie auf unserer Website unter "Voraussetzungen". Sie sind qualifiziert, nur wenn Sie alle speziellen Anforderungen erfüllen, die Erfüllung dieser Anforderungen garantiert jedoch keinen Studienplatz im Programm. Die Mindestanforderungen werden von der HU bewertet.

Bitte beachten Sie, dass alle Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein müssen. Es ist nicht möglich, nach Ablauf der Bewerbungsfrist zusätzliche Nachweise zu erbringen. Bewerbungen, die nicht alle besonderen Anforderungen erfüllen, werden automatisch abgelehnt.

Wissensvoraussetzung

Das INRM-Programm heißt Studierende mit unterschiedlichem Hintergrund willkommen, d. h. dass sie keinen landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Hintergrund haben müssen. Im Allgemeinen suchen wir Studierende, die einen Hintergrund in Nachhaltigkeitsfragen und entweder Sozial- oder Naturwissenschaften haben, idealerweise mit etwas Erfahrung in interdisziplinären Studien. Absolventen bestimmter Studiengänge erfüllen automatisch die Wissensanforderungen. Diese sind auf Seite 1 der INRM-spezifischen Anforderungen (auf Deutsch und Englisch) aufgelistet. Wenn Ihr Abschluss nicht aufgelistet ist, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Qualifikation nachzuweisen:

  1. 30 ECTS in einem der beiden Wissensbereiche ("Bereich 1: Naturwissenschaften und Methoden/Technologien der Ressourcennutzung" oder "Bereich 2: Sozialwissenschaften im weiteren Sinne")
  2. Insgesamt 30 ECTS in den beiden vorgenannten Wissensbereichen

Mathematische Voraussetzung

Wir verlangen von den Bewerberinnen und Bewerbern Vorkenntnisse in Mathematik, insbesondere in Differential- und Integralrechnung (Analysis), da einige Vorlesungen und Seminare diese Kenntnisse voraussetzen. Um die Anforderungen in Mathematik zu erfüllen, müssen sie:

  • mindestens 5 ECTS oder gleichwertige Studienstunden absolviert haben (1 ECTS = 30 Studienstunden)
  • die Teilnahme bzw. den Abschluss durch einen Notenspiegel oder eine Bescheinigung nachweisen, wenn der Kurs außerhalb ihres Studiengangs, z. B. online, belegt wurde
  • nachweisen, dass die Grundlagen der Integral- oder Differentialrechnung behandelt wurden. Dies können sie tun, indem Sie die Beschreibung des Moduls mit ihren Bewerbungsunterlagen einsenden. Wir empfehlen dies dringend, wenn im Titel des Moduls nicht ausdrücklich von Differential- und Integralrechnung die Rede ist. Bitte beachten Sie, dass Kurse in Statistik nicht ausreichen, um diese Anforderung zu erfüllen, sie können jedoch für die Anforderung der methodischen Kenntnisse angerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wie bei allen anderen Anforderungen auch, zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für den Studiengang bereits die Anforderungen in Mathematik erfüllt haben müssen. Wenn Sie also einen zusätzlichen Kurs belegen müssen, um diese Anforderung zu erfüllen, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie diesen abschließen und den Nachweis darüber erbringen, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.

Wenn Sie zum INRM-Studium zugelassen werden und es schon eine Weile her ist, dass Sie Differential- und Integralrechnung geübt haben, empfehlen wir dringend eine Auffrischung vor Beginn des ersten Semesters, da Sie diese Kenntnisse sofort benötigen werden. Aus diesem Grund ist auf der Hauptseite unserer Website ein Vorbereitungskurs verfügbar.

Voraussetzung an die methodischen Kenntnisse

Ein guter methodischer Hintergrund ist für jedes Fach wichtig, aber in interdisziplinären Studien ist er besonders wichtig. Wir verlangen keine spezifischen Methoden, und Sie können einen Methodenmix aus den Natur- und Sozialwissenschaften angeben. Dabei kann es sich um qualitative, quantitative oder allgemeine methodische Kurse handeln (z. B. empirische Sozialforschung, Politikanalyse, GIS, Statistik, Ökonometrie, Geostatistik und/oder Biometrie). Es ist wichtig, einen Eindruck davon zu bekommen, dass Sie in der Lage sind, eine individuelle Analyse nach guter wissenschaftlicher Praxis zu planen, durchzuführen und zu schreiben. Daher verlangen wir von den Bewerbern den Nachweis von methodischen Kenntnissen in den Natur- oder Sozialwissenschaften im Umfang von mindestens 5 ECTS.

Englisch Voraussetzung

Das INRM ist ein sehr internationaler Studiengang, bei dem etwa 50 % der Studierenden aus der ganzen Welt kommen. Daher ist Englisch die Arbeitssprache in Vorlesungen und Seminaren, bei Gruppenarbeiten, Präsentationen und Prüfungen. Außerdem setzen viele Karrierewege nach dem INRM-Studium Englischkenntnisse voraus. Daher müssen Sie ein CEFR C1-Niveau in Englisch nachweisen, um zugelassen zu werden. Für den IELTS entspricht dies einer Mindestpunktzahl von 7,0 im Band. Für den TOEFL benötigen Sie mindestens 95 Punkte. Weitere anerkannte Zeugnisse, erforderliche Noten und andere Möglichkeiten, das C1-Niveau nachzuweisen, finden Sie auf den Seiten 97-98 der Anlage 1.4.2 der Zentralen Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnung der HU Berlin.