Humboldt-Universität zu Berlin - Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften

Grant Agreement

Grant Agreement und Erasmusförderung

 

Das Grant Agreement (GA) ist die Vereinbarung über die Erasmusförderung zwischen den Erasmusstudierenden und der HU. Es wird vom Erasmusbüro erstellt und anschließend den Studierenden zur Unterschrift vorgelegt. Damit das GA vervollständigt werden kann müssen die Studierenden das Excel-Dokument Abfrage Studis ausfüllen und an erasmus.agrar@hu-berlin.de senden.

 

Erasmusförderung (Angaben ohne Gewähr)

 

  • Alle TeilnehmerInnen des Erasmus+ Programms sind förderberechtigt, insofern keine frühere Förderung innerhalb eines Studiums vorliegt
  • Die monatlichen Förderbeträge richten sich nach Ziellandgruppen

 

Gruppe

 

 

Länder

Erasmus+

Zuschuss pro Monat

(30 Tage) für

Studienaufenthalte

Gruppe 1

(höhere Lebenshaltungskosten

(Lhk))

Dänemark, Finnland, Frankreich,

Irland, Italien, Lichtenstein,

Norwegen, Österreich, Schweden,

Vereinigtes Königreich

 

250 EUR

Gruppe 2

(mittlere Lhk)

Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,

Türkei, Zypern

 

200 EUR

Gruppe 3

(niedrige Lhk)

Bulgarien, Estland, Lettland,

Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn

 

150 EUR

 

  • 1 Fördermonat entspricht 30 Tagen und die Gesamtförderdauer für 1 Semester liegt bei 4 Monaten
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:
    • 1. Rate: zu Beginn der Mobilitätsphase
    • 2. Rate: am Ende der Mobilitätsphase

 

Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderraten

 

Für die Auszahlung der 1. Rate müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Das Grant Agreement (GA) muss vorliegen
  • Die Confirmation of Registration (Anlage II des GA) muss, ausgefüllt von der Gast Uni, innerhalb von 3 Wochen nach Studienbeginn an Frau Marx gesandt werden (cornelia.marx@uv.hu-berlin.de)
  • Online Sprachtest I muss absolviert worden sein (soweit zutreffend). Ein Nachweis muss nicht eingereicht werden.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die erste Rate überwiesen. Des Weiteren muss das aktualisierte Learning Agreement (soweit zutreffend) innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Mobilitätsphase an das Erasmusbüro (erasmus.agrar@hu-berlin.de) geschickt werden (inklusive Unterschrift der Studierenden und der Gast Uni).

 

Für die Auszahlung der 2. Rate müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Online Sprachtest II muss absolviert worden sein (soweit zutreffend). Ein Nachweis muss nicht eingereicht werden.
  • Die Confirmation for Student Stay Abroad (Anlage III des GA) muss, ausgefüllt von der Gast Uni, innerhalb von 3 Wochen nach Ende des Studienaufenthalts an Frau Marx gesandt werden (cornelia.marx@uv.hu-berlin.de)
  • Online- und Alumni-Erfahrungsberichte müssen ausgefüllt werden. Der Alumni-Erfahrungsbericht ist hier zu finden und muss an erasmus.outgoing@hu-berlin.de gesandt werden. Der Link zu den Online-Erfahrungsberichten kommt in einer Email von der EU.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die zweite Rate überwiesen. Des Weiteren muss Seite 5 des LA (ERBRACHTE STUDIENLEISTUNGEN – ANERKENNUNGSNACHWEIS), unterschrieben vom Prüfungsausschuss, und das Transcript of Records beim Erasmusbüro eingereicht werden.


 

Für den Fall das nicht alle o.g. Dokumente vorliegen (bzw. Voraussetzungen erbracht sind) können ab 30. November des akademischen Jahres nach der Mobilität Rückforderungsansprüche für gezahlte Fördergelder von Seiten der HU geltend gemacht werden.

 

Zusammenfassung:

  • Learning Agreement (ggf. mit Veränderungen) signiert  von allen 3 Parteien -> Erasmusbüro
  • Grant Agreement -> Erasmusbüro
  • Online Sprachtest I+ II -> Frau Marx erhält das Ergebnis automatisch
  • Confirmation of Registration -> an Frau Marx senden
  • Confirmation for Student Stay Abroad -> an Frau Marx senden
  • Alumni-Erfahrungsbericht der HU-> an das Erasmusbüro und an erasmus.outgoing@hu-berlin.de senden
  • 2 Online-Erfahrungsberichte für EU* -> über das Online-Berichtstool
  • Transcript of Records -> Erasmusbüro
  • Erbrachte Studienleistungen – Anerkennungsnachweis (S. 5 des LA)-> Erasmusbüro

 

Alle relevanten HU Dokumente findet ihr hier auch nochmal zum Runterladen.

 

Schaut euch auch undedingt das Erasmus Handbuch für Outgoings an, dort findet Ihr nochmal alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst- auch erhältlich im Erasmusbüro!

 

*Ab dem WS17/18. Für die vorherigen Jahre muss nur ein Online-Bericht im Berichtstool der EU ausgefüllt werden.